| | Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel Cargoforum.de in Zahlen: 13.090 registrierte User - 0 User online - 56 Gäste online - 61.161 Beiträge - 6.832.680 Seitenaufrufe in 2022 |
- Startseite
- Nachrichten
- Forum
- Außenhandel und Zoll
- Außenhandel und Zoll
- ATLAS Verfahren und Software Anbieter
- Ausfuhrabwicklung und Zoll
- Einfuhrabwicklung und Zoll
- Die richtige Zolltarifnummer
- INCOTERMS Klauseln
- Konsignationslager
- Recht und Steuern im Außenhandel
- Vorübergehende Ausfuhr / Einfuhr
- Warenursprung, Präferenzen und Lieferantenerklärungen
- Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO - C-TPAT
- Transport Verkehr Umschlag
- Güterkraftverkehr und Nutzfahrzeuge
- Seefracht und Binnenschifffahrt
- Luftfracht
- Eisenbahngüterverkehr
- KEP Kurier Express Paket
- Kombinierter Verkehr und Multimodaler Transport
- Projekte und Schwerlastverkehr
- Speditionsforum
- Sichere Transportkette
- Ladungsträger und Lademittel
- Logistik
- Intralogistik Lagerlogistik
- Nachhaltige Logistik
- SCM Supply Chain Management
- Verpackungslogistik
- Recht und Gesetze
- Speditionsrecht - Transportrecht - Versicherung
- Gefahrgut und Ladungssicherung
- Gefahrgut Praxis und der Gefahrgutbeauftragte
- Ladungssicherung Praxis
- Ladungssicherung und Gefahrgut ADR im Straßen-Güterverkehr
- Ladungssicherung und Gefahrgut IATA DGR im Luftverkehr
- Ladungssicherung und Gefahrgut IMDG Code im Seegüterverkehr
- Klassifizierung Verpackung Ländervorschriften
- Gesetze Bußgelder und Kontrollen
- Karriere
- Weiterbildung
- Existenzgründung
- Marktplatz
- User und off topic
- Jobbörse
- Partner
Foren-Übersicht › Exportkontrolle und Exportkontrollrecht Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte? tine | Geschrieben am 08 April 2009 |
Dabei seit 02 November 2008 7 Beiträge | Hallo, ich muß unsere Zolltarifnummern bzw. die Artikel, die dahinter stehen auf Dual Use Eigenschaft prüfen. Auf der zoll.de Website ist das alles glasklar, nur mit der BAFA Website tu ich mich schwer. Wie prüfe ich hier meinen Artikel? Ein Beispiel: Zolltarifnummer 85234025 Im zoll.de heißt es Dual Use Eigenschaft. Wie prüfe ich dies im BAFA? Danke für Eure Hilfe. Schöne Grüße + frohes Ostern | | | |
| CARGOFORUM PARTNER |
| necke80 | Geschrieben am 08 April 2009 |
Dabei seit 12 April 2007 34 Beiträge | Soweit mir bekannt ist, schaut man am besten zuerst im Umschlüsselungsverzeichnis der BAFA nach. www.ausfuhrkontrolle.i...index.html Hier suchst du dir das zur Ware gehörigende Kapitel. In dem Kapitel sind der Warentarifnummer (rechts) dann entsprechende Umschlüsselungen / Codes (links) zugeordnet. Mit Hilfe von diesen Codes wirst du schneller fündig in der Dual-Use- bzw. Ausfuhrliste. Wie es dann allerdings speziell in deinem Fall weitergeht, kann ich nicht genau sagen, ist ja immer produktspezifisch. Normalerweise kann man auch eine verbindliche Anfrage bei der BAFA stellen, dann hast du es sogar schriftlich!! | | | |
| Aze99 | Geschrieben am 29 April 2009 |
Dabei seit 14 Januar 2008 98 Beiträge | Hallo Tine, wenn du auf www.ezt-online.de gehts, dann auf AUSKUNFTSANWENDUNGEN und dann ZUR AUSFUHR kannst du in der Maske zum einen deine WARENNUMMER und auch das EMPFANGSLAND angeben. Wenn du nun die Suche startest erhälst du ein Fesnter in dem oben AUSFUHRMAßNAHMEN stehen, die beachtet werden müssen, z.B. DUAL USE Verordnung. unter BEDINGUNGEN findest du die Codierungen (z.B. Y901) die du nach der Prüfung angeben mußt, jeweils für das Ergebniss zu dem du gekommen bist. unter FUSSNOTEN findest du unten (TARIC-FUSSNOTEN) eine Auflistung der Verordungen, die du prüfen mußt, damit du z.B. sagen kannst, daß es sich um keine DUAL USE Ware handelt und du Y901 angeben darfst. In der Maske zuvor stehen unten auch noch Ausfuhrhinweise. Bitte beachte, daß es nicht immer nur genügt "Y901" anzugeben, und es auch Warennummern gibt, bei denen du keine Prüfung durchführen mußt und daher auch kein "Y901" brauchst (und es auch besser ist, es nicht anzugeben). Es können durchaus auch andere Bestimmungen zu prüfen sein, die vom Zoll verlangt werden (Angabe von weiteren Codierungen, z.B. 3LNA). Solltest du diese nicht angeben kann/bzw. wird es dir durchaus passieren, daß Anmeldungen vom Zoll abgelehnt werden. Unser Zollamt ist hier sehr korrekt und wir melden ALLE Positionen mit Codierung an. Ein sehr nützlicher Link für mich war: www.zoll.de/e0_downloa...hr_2_0.pdf Besonders Punkt 4 Mich würde interessieren, wie andere diese Probleme lösen, oder ob die gar nicht vorhanden sind. Suchen selbst noch nach ner Software, die uns die Prüfung erleichtert... | | | |
| Der_Staufer | Geschrieben am 30 April 2009 |
Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge | @Aze99 Euer Zollamt ist nicht sehr korrekt sondern hat eins an der Backware, die gern zu Eis gereicht wird, wenn es pauschal die Codierungen für sämtliche Waren haben möchte. | | | |
| Aze99 | Geschrieben am 30 April 2009 |
Dabei seit 14 Januar 2008 98 Beiträge | Hey Staufer, gemäß dem verlinkten Merkblatt Punkt 4 ist das schon richtig, was das Zollamt da sagt. Mich verwundert nur, daß es anscheinend andere Zollämter nicht verlangen oder andere Firmen keine Probleme mit sowas haben, da ich weder hier noch woander ähnliches gehört habe. Für uns bedeutet dies einen enormen Aufwand, da nahezu alle Warennummern auf DUAL USE geprüft werden müssen und zum Teil noch andere Prüfungen durchzuführen sind. | | | |
| Der_Staufer | Geschrieben am 30 April 2009 |
Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge | Es ist totaler Quatsch, alle Waren auf Dual Use zu prüfen. Versuch doch mal diese Prüfung durchzuführen, wenn du unter "andere,andere,andere" gelangst und über 30 Fußnoten bekommst, du alle prüfen musst, du aber genau weisst, dass deine Ware nicht genannt ist. Das Zollamt kann nicht pauschal eine AM nicht annehmen (Iran mal ausgenommen), nur weil kein Y901 eingetragen ist, wenn aus der Warenbeschreibung eindeutig hervorgeht, dass die Ware eben nicht darunter fällt. Hier macht es sich dein Zollamt ein bisschen arg leicht. Das Zollamt erzieht eher dazu, OHNE irgend eine Prüfung Y901 einzutragen. Aber dazu kenne ich deine Waren nicht, um weitere aussagen dazu zu machen. Wie dokumentierst du denn deine Prüfung? | | | |
| Aze99 | Geschrieben am 30 April 2009 |
Dabei seit 14 Januar 2008 98 Beiträge | du brauchst mir nicht sagen, wieviele Fussnoten es da geben kann, das weiß ich leider zu genau. Unsere Waren sind zu 99% keine DualUse Güter und auch nicht genehmigungspflichtig, aber ob der Zoll das bei unserern Geräten und vor allem dem kompletten Zubehör direkt anhand der Artikelbezeichnung erkennt ist fraglich. Ja, vielleicht machen die es sich einfach, aber es wird darauf bestanden und mir wurden AA´s schon aus diesem Grund abgelehnt. Und das ist genau unser Problem. Wir prüfen momentan alles manuell. Einer unserer Mitarbeiter ließt sich die ganzen Fussnoten durch und prüft diesbezüglich und vermerkt die Prüfung auf jedem Auftrag. Ist ein großer Aufwand, der hier betrieben wird, daher suchen wir nach einer Software, die uns hierbei hilft. Wunsch-Software würde die Verordnungen direkt anzeigen und wenn ein Artikel geprüft ist muß der nicht mehr geprüft werden, außer die VO ändern sich. Aber ob es sowas gibt, oder nur teilweise in die Richtung... Von einer generellen Angabe von "Y901" hat mir das Zollamt auch schon berichtet.. Problem hierbei ist, daß man für die Richtigkeit der Angabe haftet und geradestehen muß und daß das Zollamt verschärfte Kontrollen durchführen will bei denen, die immer Y901 angeben (auch z.B. wenn es gar nicht gefordert ist), da (Zitat Zollamt): "Hier davon auszugehen ist, daß keine ordentliche Prüfung durchgeführt wird". Ich hoff, du verstehst zumindest die Problematik, die ich hier habe. Kann ja schließlich dem Zollamt net sagen, nein wir machen das nicht..., und wenn wirs machen, dann schon korrekt. Ich denke eh, daß sich viele nicht bewußt sind, was sie mit der Angabe der Y901 eigentlich bestätigen, bzw. was für Konsequenzen das haben kann.... | | | |
| Der_Staufer | Geschrieben am 30 April 2009 |
Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge | Natürlich verstehe ich die Problematik. Seit ihr Zugelassener Ausfuhrer? Hat euer Zollamt nen neuen ZI z.A. bekommen? | | | |
| Aze99 | Geschrieben am 30 April 2009 |
Dabei seit 14 Januar 2008 98 Beiträge | ja, sind ZA. Haben auch für unsere Hauptgeräte ne Auskunft zur Güterliste. Bringt uns den Vorteil wir müssen nicht mehr prüfen, aber die Angabe als Unterlage mit Verweis auf die AZG muß weiterhin erfolgen. Was meinst du mit ZI z.A. ? | | | |
| Der_Staufer | Geschrieben am 30 April 2009 |
Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge | Zollinspektor zur Anstellung. Ein Prüfungsabgänger im gehobenen Dienst, werden gerne auf die Zollämter gesetzt, um "normal" zu werden, da sie innerhalb der Ausbildung in der Regel dazu neigen sich was auf ihre Ausbildung einbilden zu können. D.H. ihr arbeitet mit Atlas. Ich schreib dir ne PM wie ich es an eurer Stelle machen würde. | | | |
| Seite 1 von 1
Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte | © eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | Home | Impressum / Disclaimer | Datenschutz | |