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    Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?

    islantilla16 Geschrieben am 16 März 2009

    Cargoforum › Forum › Außenhandel und Zoll › Außenhandel und Zoll allgemein › Y901 Dual Use (3)

    Dabei seit
    16 März 2009
    1 Beiträge

    Hallo,
    Ich habe mal ein Frage.
    Wenn ich eine AE schreiben und Y901 eingebe (wird vom Zoll so gefordert), dann muss ich in der Dual-Use-Verordnung überprüfen, ob die Ware dort gelistet ist. Wenn ich mir die Seiten bei der Bafa ansehe, sind sie mir vollkommen unverständlich. Wie soll ich da was prüfen. Ich habe eine Zolltarifnummer und eine Teile-Nr der Ware und das war es. Gibt es irgendwo eine Internetseite, wo das Prüfen einfacher ist?

    Wenn ich es richtig verstehe, bestätige ich mit der Y901, dass ich geprüft habe, dass die Ware nicht aufgeführt ist. Langt es wenn ich vom unserem Lieferanten eine Bestätigung habe, dass die Ware nicht für militärische Zwecke ist oder das er mir bestätigt, dass die Ware nicht in der Liste ist?

    Was sind eigentlich die Konsequenzen, wenn man keine Bestätigung hat, oder die Bestätigung nicht anerkannt wird? Dual Use kann doch eigentlich schließlich alles sein. Man kann fast alle Dinge zweckentfremden. Wer haftet dafür und was passiert mit demjenigen?

    Danke für Eure Hilfe.

    Cargoforum › Forum › Außenhandel und Zoll › Außenhandel und Zoll allgemein › Y901 Dual Use (4)

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    DanielNoetzel Geschrieben am 16 März 2009

    Cargoforum › Forum › Außenhandel und Zoll › Außenhandel und Zoll allgemein › Y901 Dual Use (5)

    Dabei seit
    05 Oktober 2006
    459 Beiträge

    Hallo islantilla,

    das Thema Ausfuhrkontrolle ist ein sehr heißes und sensibles Thema. Hier einen Rat zu geben kann sehr schnell in die Hose gehen, da niemand genau euren Prozessablauf kennt. Ich möchte dir den Rat geben, dringend ein Seminar zum Thema Ausfuhrkontrolle zu besuchen, da dieses Thema hoch komplex ist um es detailiert zu beschreiben.

    Zum Code Y901: Y901 sagt aus ob eine Dual Use Prüfung erfolgte und diese für negativ befunden wird. Diese Kontrolle erfolgt anhand der Ausfuhrlisten und Dual Use Güterliste der BRD und EU. Als kleinen Tip kann man hier noch den EZT nennen, welcher potenzielle Hinweise geben kann ob es sich hierbei um Dual Use handelt - allerdings ohne Garantie, dass dieser alle Teile beinhaltet die event. unter Dual Use fallen, dies liegt hieran, dass der HS Code anders als die VO aufgebaut und geschlüsselt ist.

    Gruß Daniel

    PS: Alle Hinweise ohne jegliches rechtliche Gewähr.

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    Der_Staufer Geschrieben am 16 März 2009

    Cargoforum › Forum › Außenhandel und Zoll › Außenhandel und Zoll allgemein › Y901 Dual Use (7)

    Dabei seit
    11 Februar 2008
    979 Beiträge

    Pauschal für Ausfuhren in alle Länder fordert der Zoll die Angabe Y901 nicht.

    Das Prüfen ist eigentlich ganz einfach:

    Man nimmt die Warennummer, gibt sie in den elektronischen Zolltarif ein und hat so alle Schlüssel, die bei der betreffenden Warennummer in betracht kommen könnten. Frag mal bei deinem Binnenzollamt nach, die können dir das vor Ort zeigen, wie du prüfen kannst. Dann nimmst du dir die Liste und prüfst die genannten Fußnoten gegen die Liste und der Ware.

    Nehmen wir mal ein gebrauchtes Diesellkw der Warennummer 8704 2299. Dort ist im EZT unter Übersicht (Maßnahmen) ein Hinweis auf Dual Use vorhanden. Klicke ich dort nun auf Fußnoten, zeigt es mir die Fußnote 9A115b an. Dann muss ich in die Kategorie der Ausfuhrliste (welche nahezu identisch mit der Dual-Use-Liste ist) und finde dann unter 9A115b die genaue Beschreibung der Ware, welche dort erfasst ist, hier, vereinfacht gesagt, mit Startvorrichtung für Raketen oder Drohnen. Wenn die Ware diese hat, ist die Ware eine Dual-Use-Ware, wenn nicht, dann nicht.

    Das mit dem Lieferant, dass er das schon bestätigt, ist nett, aber ihr haftet als Ausführer und nicht euer Lieferant.

    Es haftet in der Regel der, der die Ausfuhranmeldung unterschrieben hat. In größeren Firmen gibt es "freiwillig" einen Ausfuhrverantwortlichen (i.d.R dem mittleren/höheren Management zugeordnet), der dafür haftet und dank dieser Verantwortung auch höher bezahlt wird als der "Sklave", der die AM tippt. Die Prüfung hat von ihm zu erfolgen.

    Verbände bieten dafür auch Schulungen an, denn ganz so einfach ist die Materie nicht, vorallem, wenn auch halbwegs rechtsicher dokumentiert werden soll.

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    DanielNoetzel Geschrieben am 16 März 2009

    Cargoforum › Forum › Außenhandel und Zoll › Außenhandel und Zoll allgemein › Y901 Dual Use (9)

    Dabei seit
    05 Oktober 2006
    459 Beiträge

    Hallo Der_Staufer,

    kleine Korrektur an deinem Beitrag, der Ausfuhrverantwortliche muss in der Geschäftsführung angehörig sein. Dieser kann lediglich Teile seiner Verantwortung in die entsprechenden Abteilungen und Führungskräfte delegieren.

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    Der_Staufer Geschrieben am 16 März 2009

    Cargoforum › Forum › Außenhandel und Zoll › Außenhandel und Zoll allgemein › Y901 Dual Use (11)

    Dabei seit
    11 Februar 2008
    979 Beiträge

    Cool, wieder was gelernt. Danke Daniel

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